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Erbrecht

Wenn Sie Ihre Erbangelegenheiten zu Lebzeiten regeln wollen, oder es um die Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens geht,
stehen wir Ihnen durch unsere profunde Ausbildung in nachstehenden Angelegenheiten rechtsberatend zur Seite:

 

  • Verlassenschaftsabhandlung als Gerichtskommissär oder Erbenmachthaber
    sowie die unparteiische Beratung aller Beteiligten

  • Erbvertrag

  • Erb- und Pflichtteils-Verzichtsvertrag

  • Vertrag auf den Todesfall

  • Errichtung und Registrierung von Testamenten und anderen letztwilligen Anordnungen

  • Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses 

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