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Erbrecht
Wenn Sie Ihre Erbangelegenheiten zu Lebzeiten regeln wollen, oder es um die Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens geht,
stehen wir Ihnen durch unsere profunde Ausbildung in nachstehenden Angelegenheiten rechtsberatend zur Seite:
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Verlassenschaftsabhandlung als Gerichtskommissär oder Erbenmachthaber
sowie die unparteiische Beratung aller Beteiligten -
Erbvertrag
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Erb- und Pflichtteils-Verzichtsvertrag
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Vertrag auf den Todesfall
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Errichtung und Registrierung von Testamenten und anderen letztwilligen Anordnungen
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Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses
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