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Erbrecht

Wenn Sie Ihre Erbangelegenheiten zu Lebzeiten regeln wollen, oder es um die Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens geht,
stehen wir Ihnen durch unsere profunde Ausbildung in nachstehenden Angelegenheiten rechtsberatend zur Seite:

 

  • Verlassenschaftsabhandlung als Gerichtskommissär oder Erbenmachthaber
    sowie die unparteiische Beratung aller Beteiligten

  • Erbvertrag

  • Erb- und Pflichtteils-Verzichtsvertrag

  • Vertrag auf den Todesfall

  • Errichtung und Registrierung von Testamenten und anderen letztwilligen Anordnungen

  • Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses 

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Impressum

Diese Seite wird Ihnen zur Verfügung gestellt von:

Mag. Robert Bencsics

7400 Oberwart, Steinamangerer Straße 4

UID: ATU49765400

FN: 198140h

Landesgericht Eisenstadt

 

© Mag. Robert Bencsics 2020

 

 

 

Der elektronische Rechtsverkehr hat auch im Notariat Einzug gehalten. Durch den Einsatz moderner Informationstechnologien wird
die elektronische Abwicklung von Behördenverfahren ermöglicht. Diese moderne, papierlose elektronische Übermittlung von Klientenanträgen und Gesuchen, insbesondere im Firmenbuch- und Grundbuchsverfahren, spart Zeit und Geld. 

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